In der menschenverachtenden Ideologie des NS-Regimes wurde Kindern, die von weiblichen Gefangenen in Lagern oder von Zwangsarbeiterinnen in den Werken geboren wurden, kein Lebensrecht zuerkannt. Die Kinder sollten und mussten sterben. Ihre Eltern hatten keine Möglichkeiten, ihr Leben zu retten.
Für das Entbindungsheim des Werkes Kraiburg war die Gemeinde Pürten zuständig. Im Geburtenbuch des Standesamts sind von 1942 bis 1945 52 Geburten und 29 Sterbefälle von Kindern überliefert, die der französischen, polnischen, russischen und ukrainischen Nation angehörten.
Auf dem Pürtener Pfarrfriedhof
Pürtens Pfarrer Johann Gasser konnte 13 Kinder von Zwangsarbeiterinnen taufen. In der Sterbematrikel der Pfarrei Pürten hingegen sind nur zwei Beerdigungen von Kindern im Pfarrfriedhof festgehalten. Wo die übrigen Babys ihr letzte Ruhestätte bekamen, ist nicht bekannt. Hier ein Zitat aus einem Monatsbericht des zuständigen Gendarmerie-Postens Kraiburg: „Am 24. Juli 1944 wurden die Kinder der im Werk Kraiburg beschäftigten Ostarbeiterinnen in das Ausländerkinderheim nach Gendorf verbracht. Nach dieser Unterbringung haben aber mehrere Ostarbeiterinnen ihre Kinder wieder nach Kraiburg zurückgeholt. Als Grund wurde die schlechte Behandlung angegeben. Die Kinder wurden aber wieder am 3. August in das Lager Gendorf zurückgebracht.“